Wasserverband Boberg - Heidhorst Körperschaft des öffentlichen Rechts

Übersicht

Der Verband setzt sich aus folgenden Gremien zusammen:

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Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung findet nach Bedarf oder mindestens alle 2 Jahre statt.

Die Anzahl der Stimmen je Mitglied bestimmt sich nach der Größe der zum Verband gehörenden Flurstücke. Je angefangene dreihundertfünfzig Quadratmeter wird eine Stimme zuerkannt. Niemand hat mehr als zwei Fünftel (40%) aller Stimmen.

Die Mitgliederversammlung dient der Information der Mitglieder. Die anwesenden Mitglieder in der Versammlung wählen den Verbandsausschuss und die Ersatzmitglieder.

 

Verbandsausschuss

Der Ausschuss hat sieben ordentliche Mitglieder und drei Ersatzmitglieder, die ehrenamtlich tätig sind. Ausschussmitglieder sind geschäftsfähige Verbandsmitglieder oder deren Familienangehörige.

Die Amtszeit der Ausschussmitglieder beträgt 6 Jahre.

Scheidet ein Ausschussmitglied aus, rückt entsprechend der Reihenfolge in Ersatzmitglied für den Rest der ursprünglichen Amtszeit nach.

Eine separate Widerspruchkommission ist im Wasserverband Boberg-Heidhorst nicht vorgesehen. Über Widersprüche der Mitglieder gegen Bescheide des Verbands beschließt der Verbandsausschuss. Der Vorstand ist hier nicht stimmberechtigt.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus einem Vorsteher und zwei weiteren Mitgliedern, von denen einer Stellvertreter des Vorstehers ist.

Die Amtszeit der Ausschussmitglieder beträgt jeweils 6 Jahre.

Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, wählt der Ausschuss ein Ersatzmitglied für den Rest der ursprünglichen Amtszeit nach. Die ausscheidenden Mitglieder bleiben bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder im Amt.

Schaukommission

Zur Durchführung der Grabenschau wählt der Ausschuss mindestens zwei Schaubeauftragte jeweils für eine Amtszeit von drei Jahren. Die Schaubeauftragten sind ehrenamtlich tätig.

Der Verbandsvorsteher ist Schauführer.

Kassenprüfer

Der Verbandsausschuss wählt zwei Kassenprüfer ohne feste Amtszeit.

Die Kassenprüfer prüfen und berichten dem Ausschuss.

Die Unterlagen werden weiterhin der Aufsichtsbehörde für eine unabhängige Prüfung zur Verfügung gestellt.

Die Entlastung des Vorstand erfolgt durch den Ausschuss.

 

Wasserverband Boberg-Heidhorst

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bockhorster Weg 1

21031 Hamburg

 

Kontakt:

Haben Sie Fragen, Probleme oder Anregungen? Schreiben sie uns eine Mail an info@wasserverband-boberg-heidhorst.de

 

Offizielle Bekanntmachungen:

Schaukasten am Bürgerhaus

Bockhorster Weg 1

21031 Hamburg

 

Sprechstunde:

1. Mittwoch im Monat um 19 Uhr im Büro des Bürgerhauses Dorfanger Boberg
Bockhorster Weg 1

21031 Hamburg

 

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1. Mittwoch im Monat um 19 Uhr im Büro des Bürgerhauses Dorfanger Boberg
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